07.08.2026
Nach Verurteilung wegen Kinderpornografie: Erkennungsdienstliche Behandlung ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hat die Klage eines Mannes gegen seine erkennungsdienstliche Behandlung abgewiesen. Die Polizei durfte nach Auffassung des Gerichts Finger- und Handflächenabdrücke nehmen sowie Lichtbilder und körperliche Merkmale erfassen, um möglichen künftigen Straftaten vorzubeugen.
Der Kläger war 2024 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden. Auf seinen Datenträgern waren mehr als 20.000 kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden worden. Zudem entdeckten Ermittler heimlich aufgenommene Bilder anderer Personen aus seinem Badezimmer.
Das VG bestätigte die Prognose der Polizei, wonach eine Wiederholungsgefahr besteht. Die große Anzahl der Dateien spreche für ein ausgeprägtes Tatinteresse. Auch die heimlichen Aufnahmen seien bei der Gefahrenbewertung zu berücksichtigen.
Die Richter hielten die Maßnahmen für geeignet und verhältnismäßig. Fingerabdrücke könnten auch bei der Aufklärung von Internetdelikten relevant sein, indem sie bewiesen, wer ein bestimmtes Gerät bedient habe. Fotos und körperliche Merkmale seien zudem entscheidend, um den Mann bei potenziellen künftigen körperlichen Übergriffen frühzeitig als Täter identifizieren oder ausschließen zu können.
Dass dieser seit der Tat im Jahr 2022 nicht erneut strafrechtlich auffällig geworden sei, lässt die Wiederholungsgefahr nach Ansicht des Gerichts nicht entfallen. Das öffentliche Interesse am Schutz von Kindern und Jugendlichen wiege schwerer als sein Interesse an informationeller Selbstbestimmung.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 08.07.2026, 5 K 628/25.NW