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23.07.2026

Amazon: Durfte bei Prime Video Werbung einführen

Für viele ein Ärgernis: Die Einführung der Werbeunterbrechungen bei Amazon Prime Video. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht (BayOblG) entscheidet gegen die Verbraucher.

Die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video hat die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan gerufen. Sie hat für eine Vielzahl von Amazon-Prime-Kunden Verbandsklage gegen Amazon erhoben und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Das BayOblG hat die Klage abgewiesen: Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei nach den Vertragsbedingungen zulässig gewesen. Weder finde sich in den Vertragsbestimmungen die Zusage der Werbefreiheit noch habe die Verbraucherzentrale belegen können, dass der Streamingdienst Prime Video als werbefrei vermarktet wurde. Die Verbraucher hätten deshalb aufgrund der Einführung von Werbeunterbrechungen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Dies gelte unabhängig davon, ob Verbraucher eine Zusatzvereinbarung mit einer Extragebühr in Höhe von 2,99 Euro für Werbefreiheit abgeschlossen hätten oder nicht. Soweit die Verbandsklage für Verbraucher erhoben worden sei, die eine solche Zusatzvereinbarung abgeschlossen hätten, sei sie nämlich bereits unzulässig; nach den Vorgaben des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes sei eine Abhilfeklage nur zulässig, wenn die von der Klage betroffenen Ansprüche im Wesentlichen gleichartig seien. Diese Voraussetzung sei insoweit nicht gegeben.

Gegen die Entscheidung ist die Revision zum Bundesgerichtshof statthaft.

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 17.07.2026, 102 VKl 1/24 e