01.06.2026
Bundeswehr: Entlassungen wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen
Die Bundeswehr hat seit der Verabschiedung des Gesetzes "zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr" am 17.11.2023 insgesamt 19 Soldaten nach § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes entlassen (Stichtag: 13.04.2026). Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/5579) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/5224) mit.
Eine Entlassung nach § 46 Absatz 2a des Soldatengesetzes ist nach Angaben der Bundesregierung möglich, wenn Soldaten "schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, die eine Gefahr für die militärische Ordnung oder das Vertrauen in die Bundeswehr darstellen". Verfassungsfeindlich seien Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelung gelte für Zeit- und Berufssoldaten, Wehrdienstleistende und Reservisten.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.05.2026