11.05.2026
Allergiemittel: Werbung mit der Aussage "macht nicht müde" ist irreführend
Ein Pharmaunternehmen darf für Allergietabletten nicht mit der Erklärung "macht nicht müde" werben, wenn in den Fachinformationen für das Medikament Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben werden. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main hat das als irreführende Werbung angesehen.
Ein Pharmaunternehmen vertreibt ein Allergiemittel. Das Antihistaminikum wird zur Bekämpfung allergischer Symptome eingesetzt, zum Beispiel bei Heuschnupfen oder Nesselsucht. In der Fachinformation für das Heilmittel wird aufgeführt, Schläfrigkeit könne eine häufige und Müdigkeit eine gelegentliche Nebenwirkung sein.
Auf seiner Webseite bewarb das Pharmaunternehmen das Medikament mit den Angaben: "Allergietabellen, die nicht müde machen" beziehungsweise "macht nicht müde". Diese Aussagen waren jeweils mit einem Hinweis versehen, dass Müdigkeit und Schläfrigkeit in Studien mit vergleichbarer Häufigkeit wie unter Placebo aufgetreten seien. Gegen diese Werbung leitete ein Verein zur Kontrolle der Pharmaindustrie ein Eilverfahren ein.
Die Wettbewerbskammer des LG hat dem Eilantrag stattgegeben. Aufgrund der anderslautenden Angaben in den Fachinformationen des Medikaments, wonach Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen aufgeführt werden, sei die Aussage "macht nicht müde" irreführend.
Die Werbeaussagen würden auch nicht durch den Hinweis auf die durchgeführten Studien gestützt. Der bloße Vergleich mit einer Personengruppe, der ein Placebo verabreicht wurde und die ein vergleichbares Ausmaß an Müdigkeit beschrieb, reiche dafür nicht aus. Vielmehr hätte positiv bewiesen werden müssen, dass die Einnahme der Allergietabletten tatsächlich nicht zur Somnolenz oder Ermüdung führt.
Das Urteil Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.04.2026, 2-06 O 135/26, nicht rechtskräftig