19.03.2026
Erbschaften von mehr als 300 Wohnungen: Bleiben wohl steuerfrei
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaftssteuer gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte dem Antrag der Grünen (BT-Drs. 21/4456) zu, der ein Ende der "Steuerbefreiung bei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten" fordert.
Als Begründung für ihre Ablehnung nannte die CDU/CSU-Fraktion die Notwendigkeit, im Steuerrecht auf Vereinfachung und Typisierung zu setzen. Es sei für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig, Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer zu verschonen. Das gelte auch für Gewerbe, deren Geschäft die Vermietung von Immobilien sei.
Die AfD-Fraktion erklärte, sie lehne die Erbschaftssteuer insgesamt ab. Sie schaffe Unsicherheit für Familien.
Für die SPD-Fraktion ist eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig. Sie warnte vor einer isolierten Abschaffung der 300-Wohnungen-Regelung, da diese die Gefahr neuer Umgehungstatbestände beinhalte.
Aus Sicht der Grünen ist den Bürgern nicht zu erklären, dass es diese Ausnahme gibt. Im Antrag wird unter anderem auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 (II R 44/15) verwiesen. Dieses sieht eine Befreiung von der Erbschaftssteuer nur vor, "wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten". Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen komme es dabei nicht an.
Die Absage des BFH an die 300-Wohnungen-Regel sei aufgrund eines Nichtanwendungserlasses für die Steuerverwaltung nicht umgesetzt, kritisieren die Grünen. Das könne das Bundesfinanzministerium (BMF) jederzeit ändern, selbst ohne ein neues Gesetz.
Unterstützung bekamen die Grünen von der Fraktion Die Linke. Auch sie kritisierte, dass eine Erbschaft von drei Wohnungen höher besteuert werde als eine von 300 und zeigte Unverständnis für den Nichtanwendungserlass des BMF. Gleichwohl stimmten sie auch der SPD-Fraktion zu, dass eine grundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig sei.
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Michael Schrodi (SPD), wies darauf hin, dass der Steuervollzug Sache der Bundesländer sei. Entsprechend liege der Nichtanwendungsbeschluss auch nicht allein in der Befugnis der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.03.2026