16.03.2026
Online-Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse: Neue digitale Ermittlungsmaßnahmen vorgeschlagen
Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sollen klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse erhalten. Zukünftig soll es unter gewissen Umständen möglich sein, Bilder aus einem Strafverfahren automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abzugleichen. Außerdem sollen Informationen, die bereits rechtmäßig bei den Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind, mit dem Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen besser genutzt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 12.03.20206 veröffentlich hat.
Wie das Ministerium erläutert, gibt es in Deutschland bislang keine Rechtsgrundlage, die den Strafverfolgungsbehörden den automatisierten Abgleich von Lichtbildern eines Tatverdächtigen aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Lichtbildern im Internet ermöglicht. Das geltende Recht erlaube auch den Einsatz moderner Systeme zur Datenanalyse nicht, wenn es darum geht, die rechtmäßig bei der Polizei gespeicherten Daten auf Zusammenhänge zu einem Strafverfahren zu analysieren.
So könnten Ermittler derzeit nur unter viel Zeiteinsatz manuell einzelne Webseiten in Augenschein nehmen, um unbekannte Verdächtige zu identifizieren. Die verschiedenen Datenbanken bei der Polizei könnten gegenwärtig nur jeweils einzeln unter Einsatz sehr einfacher Programme nach Zusammenhängen zu einem konkreten Strafverfahren durchsucht und die Ergebnisse anschließend händisch zusammengefasst werden. Das seien besonders personalaufwändige, fehleranfällige und ineffiziente Prozesse.
In Fällen schwerwiegender Straftaten sollen laut BMJV daher künftig der automatisierte biometrische Internetabgleich und der Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen möglich sein. Dafür soll der nun vorgelegte Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage schaffen.
Um einen Sachverhalt aufzuklären, die Identität oder den Aufenthaltsort eines Beschuldigten oder Zeugen festzustellen, sollen Strafverfolgungsbehörden vorhandene biometrische Daten wie zum Beispiel ein Bild einer Person aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich verfügbaren Daten automatisiert abgleichen können. Erlaubt sein soll dies nur beim Verdacht einer Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung. Damit soll es zum Beispiel möglich werden, ein Foto von einem Verdächtigen einer terroristischen Straftat mit öffentlich zugänglichen Social-Media-Bildern abzugleichen, um dessen Identität festzustellen. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten (zum Beispiel von einer Webcam) ist ausgeschlossen. Der Abgleich soll auch nur auf ausdrückliche Anordnung eines Staatsanwalts im Einzelfall erfolgen dürfen.
Strafverfolgungsbehörden sollen zukünftig zur Aufklärung einer Straftat bei der Polizei rechtmäßig gespeicherte Daten mittels einer Software zur automatisierten Datenanalyse auswerten können. Bisher unverbundene Datenbanken der Polizei, die zum Beispiel Angaben aus anderen Strafverfahren oder polizeilichen Maßnahmen enthalten, sollen so einfach mittels Suchfunktionen vernetzt und analysiert werden können. Unter klar definierten Voraussetzungen soll dabei auch der Einsatz von KI-Systemen möglich sein. Die Automatisierung darf sich dabei nur darauf beschränken, vorhandene Daten aufzubereiten und bereitzustellen. Bewertungen und Entscheidungen nehmen allein die Ermittler vor. Zum Einsatz soll die automatisierte Datenanalyse nur kommen dürfen, wenn der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat besteht. Daten aus besonders sensiblen Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Telekommunikationsüberwachung dürfen nur unter weiteren Voraussetzungen in die Suche miteinbezogen werden. Die besonders sensiblen Daten aus Wohnraumüberwachungen und Onlinedurchsuchungen sollen gar nicht in die automatisierte Datenanalyse einbezogen werden dürfen.
Der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem für die Polizeien des Bundes zuständigen Bundesministerium des Innern (BMI) erarbeitet. Parallel zu den für die Strafverfolgungsbehörden vorgesehenen Maßnahmen schlägt das BMI in enger Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium vergleichbare Befugnisse für das Polizeirecht des Bundes vor.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 12.03.2026