12.03.2026
KI bei Studienarbeit genutzt: Bewertung als "nicht bestanden"
Zwei Studierende, deren Prüfungsleistungen die Universität Kassel für "nicht bestanden" erklärt hatte, sind mit ihren Klagen gegen diese Bewertung nicht durchgedrungen.
Die Uni hatte dem einen Studierenden vorgeworfen, bei einer Bachelorarbeit im Fach Informatik verbotenerweise KI verwendet zu haben. Darin liege eine schwere Täuschung, weswegen die Uni den Studierenden auch von einer Prüfungswiederholung ausschloss. Ebenso verfuhr die Uni bei dem anderen Studierenden; hier ging es um eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht.
Die Studierenden klagten, doch das Verwaltungsgericht (VG) Kassel bestätigt die Vorgehensweise der Universität. Die Studierenden hätten sich, zeigte sich auch das Gericht überzeugt, unerlaubter Hilfsmittel bedient. Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.
Das Verwaltungsgericht hat gegen beide Urteile das Rechtsmittel der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Verwaltungsgericht Kassel, Urteile vom 25.02.2026, 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS, nicht rechtskräftig