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29.10.2025

Erstes Urteil zum "Quecksilber-Hotel": GmbH und ihre Geschäftsführer müssen erneut Sicherheit leisten

Am Landgericht (LG) Augsburg sind insgesamt 125 Klagen von Anlegern gegen die AKS Business GmbH & Co. KG und deren Geschäftsführer im Zusammenhang mit dem Umbau der als Hotel geplanten Kammgarnspinnerei anhängig. Nun ist ein erstes Urteil in dem Verfahrenskomplex ergangen. Die Beklagten wurden vollumfänglich zur erneuten Stellung der von der betroffenen Anlegerin zuvor bereits zurückgeforderten Sicherheit verurteilt. Das LG hat hierbei auch eine persönliche Haftung der beiden beklagten Geschäftsführer angenommen.

Es begründete die Verurteilung zum einen mit dem damaligen Bautenstand des als Hotel geplanten Gebäudes: Dieses sei zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung noch nicht vollständig fertiggestellt gewesen – ein Hotelbetrieb hätte nach Überzeugung des Gerichts noch überhaupt nicht stattfinden können.

Insbesondere aber bestehe auch eine deliktische Schadensersatzpflicht gegenüber den Anlegern aufgrund der vorhandenen Quecksilberkontamination im Gebäude: Zur Überzeugung der Zivilkammer wusste einer der Geschäftsführer bereits frühzeitig, dass eine Verunreinigung des Gebäudes mit Quecksilber wahrscheinlich war. Das habe er aber weder den Anlegern mitgeteilt noch sei er dem ordnungsgemäß nachgegangen. Dennoch seien von den Anlegern weiterhin die Bauraten sowie der Sicherungseinbehalt angefordert worden. Das bewertete das LG unter anderem als Betrug zulasten der Anleger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammgarnspinnerei wurde 2022 bereits teilweise wegen einer festgestellten Quecksilberverunreinigung abgeriegelt und ist bis heute nicht von der Altlast befreit. Im Laufe des Zivilverfahrens wurde von der beklagten AKS Business Hotel GmbH & Co. KG Insolvenz angemeldet.

Landgericht Augsburg, PM vom 28.10.2025