Zurück

08.08.2025

Erwerb von Gesellschaftsanteilen: BFH hat Zweifel an zweimaliger Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Auseinanderfallen von Signing und Closing

Bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH können das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält es für rechtlich zweifelhaft, ob in einem solchen Fall zwei Mal Grunderwerbsteuer nach § 1 Absatz 2b und § 1 Absatz 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Absatz 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist.

Der BFH hat daher – anders als die Vorinstanz – einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids stattgegeben.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09.07.2025, II B 13/25 (AdV)