28.04.2021
Deutsche Umwelthilfe: Erhält Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen
Die Deutsche Umwelthilfe erhält Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit Messungen des CO2-Ausstoßes bei Kraftfahrzeugen, die die Volkswagen AG im November 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium übermittelt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Der Klage auf Informationszugang hatten das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht stattgegeben. Die vom BVerwG zugelassene Revision der beigeladenen Volkswagen AG blieb erfolglos.
Das Bundesverkehrsministerium sei informationspflichtige Stelle, führt das BVerwG aus. Die für ein Tätigwerden im Rahmen der Gesetzgebung geltende Ausnahme von der Informationspflicht gelte nicht für die im Zuge exekutiven Handelns übermittelten Unterlagen. Antragsablehnungsgründe seien ebenfalls nicht gegeben. Nach dem Abschluss der einschlägigen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig habe das Bekanntgeben der Informationen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen. Auch nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens seien nicht ersichtlich.
Ablehnungsgründe zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie freiwillig übermittelter Informationen greifen laut BVerwG ebenfalls nicht durch. Soweit es um Messrandbedingungen von Prüfstandmessungen geht, handele es sich um Informationen über Emissionen, deren Vertraulichkeit das Gesetz nicht schützt. Im Übrigen, etwa bei Produkt- und Marktstrategien, überwiege das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen das gegenläufige Interesse an deren Vertraulichkeit.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.04.2021, BVerwG 10 C 2.20