23.01.2020
Mobiles Scannen von Belegen: BStBK unterstützt Steuerberater mit überarbeiteter Muster-Verfahrensdokumentation
Mit dem Ziel, den Berufsstand über die neuen Vorgaben zum mobilen Scannen bei der Belegdokumentation zu informieren, hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) am 29.11.2019 die überarbeitete Muster-Verfahrensdokumentation veröffentlicht. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) enthalten in der am 28.11.2019 vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten überarbeiteten Fassung erstmals Aussagen zum mobilen Scannen.
Die Finanzverwaltung fordere in den GoBD für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von steuerpflichtigen Unternehmen, erläutert die BStBK. Das betreffe vor allem eine geordnete und sichere Belegablage oder die Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente. Durch die Möglichkeit, Belege mit einem Smartphone abzufotografieren und in der Cloud zu speichern, ergäben sich neue Vorgaben für Steuerberater und Unternehmen.
BStBK und DStV zeigen in der aktualisierten Muster-Verfahrensdokumentation unter anderem die einzelnen Verfahrensschritte der Belegbearbeitung vom Posteingang über die Prüfung und Digitalisierung bis zur Archivierung. Sie geben Hilfestellung zur Anleitung der Mitarbeiter und zu den Anforderungen an die verwendete Hard- sowie Software. Das digitale Belegabbild solle zukünftig den Papierbeleg für Nachweis- und Dokumentationszwecke vollständig ersetzen. So sind laut BStBK keine originalen Papierbelege mehr notwendig, um die Aufzeichnungen ordnungsgemäß zu führen.
Die aktualisierte Muster-Verfahrensdokumentation ist auf den Seiten des BStBK abrufbar ().
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 02.12.2019