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24.05.2022

Familien: Bundesrat macht Weg frei für Corona-Zuschläge

Eine Woche nach dem Bundestag hat am 20.05.2022 auch der Bundesrat einem Gesetz zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien und Ukraine-Flüchtlingen zugestimmt. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach in wesentlichen Teilen am 01.06.2022 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht unter anderem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Leistungsberechtigte in den sozialen Sicherungssystemen im Monat Juli 2022 sowie einen Sofortzuschlag für leistungsberechtigte Kinder ab 01.07.2022 in Höhe von monatlich 20 Euro vor.

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten zum 01.06.2022 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, werden also anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt. Dies hatten die Ministerpräsidenten der Länder am 07.04.2022 mit der Bundesregierung vereinbart.

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei den Kosten für Unterbringung und Versorgung der Ukraine-Flüchtlinge mit zwei Milliarden Euro. Dazu steigt der Umsatzsteueranteil der Länder im Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2022 um einen entsprechenden Betrag.

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Vertriebenen und Geflüchteten aus der Ukraine eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellen.

Zudem erinnert der Bundesrat an die Zusage der Bundesregierung, eine einvernehmliche Regelung zur Verstetigung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Integration von Flüchtlingen zu finden, die rückwirkend zum 01.01.2022 gelten soll – unabhängig von den aktuellen Kosten für Ukraine-Flüchtlinge.

Um Planungssicherheit für die Gestaltung ihrer Haushalte zu erlangen, seien Länder und Kommunen auf eine schnellstmögliche Umsetzung angewiesen. Daher bedürfe es einer verstetigten, "atmenden" Regelung, die sich an der Zahl der nach Deutschland geflüchteten Menschen orientiert.

Die Länder weisen auf Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung des so genannten Rechtskreiswechsels in der Praxis hin. Sie fordern pragmatische Lösungen – auch beim Umgang mit Antragsformularen, Fiktionsbescheinigungen und amtlichen Vordrucken des Aufenthaltsgesetzes.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat, PM vom 20.05.2022