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24.05.2022

Stromkunden: Bundesrat billigt Entlastung

Am 20.05.2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Zum 01.07.2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten Osterpaket vom 06.04.2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20.05.2022 Stellung nahm.

Die EEG- beziehungsweise Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Mit der Billigung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten – geplant ist der 01.07.2022.

Bundesrat, PM vom 20.05.2022