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23.05.2022

COVID-19: Soll auf EU-Liste der Berufskrankheiten

Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich am 18.05.2022 geeinigt, dass COVID-19 in bestimmten Branchen als Berufskrankheit anerkannt werden soll. Dabei geht es um die Bereiche Gesundheit, Soziales und häusliche Betreuung sowie jene Berufe, in denen ein nachweislich erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, spricht von einem "starken politischen Signal, die Auswirkungen von COVID-19 auf die Arbeitnehmer anzuerkennen."

Die EU-Kommission werde empfehlen, die Liste der Berufskrankheiten zu aktualisieren. Ziel sei, dass die Mitgliedsstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften anpassen und damit den Weg frei machen etwa für einen Anspruch auf Entschädigung.

Nach der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses werde die Kommission die Empfehlung über die Liste der Berufskrankheiten aktualisieren, in der Berufskrankheiten sowie die Stoffe aufgeführt sind, die diese Krankheiten verursachen können. Die Kommission empfehle den Mitgliedstaaten, diese Liste anzuerkennen. Das Ziel sei, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die aktualisierte Empfehlung anpassen.

Im Fall einer Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit in einem Mitgliedstaat könnten Arbeitnehmer in einschlägigen Branchen, die sich am Arbeitsplatz mit COVID-19 infiziert haben, gemäß den nationalen Vorschriften spezifische Rechte wie einen Anspruch auf Entschädigung erhalten.

Europäische Kommission, PM vom 19.05.2022