Zurück

15.04.2025

beA: Kartenlesegerät cyberJack Secoder bald nicht mehr einsetzbar

Das für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) häufig verwendete Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma REINER wurde abgekündigt und ist voraussichtlich ab Herbst 2025 nicht mehr für das beA einsetzbar. Hierauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin.

Wer ein solches älteres Gerät hat, sollte rechtzeitig dafür sorgen, mit einem aktuellen Gerät weiterhin den Zugang zum beA sicherzustellen, rät die BRAK. Voraussichtlich ab Herbst 2025 werde die im beA zur Ansteuerung der Kartenlesergeräte eingesetzte Standardsoftware das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma REINER SCT nicht mehr unterstützen. Dies bedeute, dass dieses Gerät dann für das Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden kann.

Grund für die Abkündigung sei, dass die Firma REINER SCT bereits vor einiger Zeit den Support für dieses Gerät eingestellt habe. Die neuesten Sicherheitsanforderungen ließen sich darauf nicht mehr abbilden.

Wer sich kein alternatives Gerät anschaffen wolle, so die BRAK, habe die Möglichkeit, sich ein Softwarezertifikat bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu bestellen, über das man auch ohne Verwendung eines Kartenlesegeräts auf das beA-System und die mobile beA-App zugreifen können. Zu beachten sei aber, dass für einige Aktivitäten, zum Beispiel die Erstregistrierung oder die Vergabe von Berechtigungen, die Anmeldung mittels einer beA-Karte erforderlich ist. Das Softwarezertifikat reiche hierzu nicht aus.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 11.04.2025