11.06.2024
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Ein Ziel dabei ist die Aufkommensneutralität für die Kommunen. Das Finanzministerium Hessen hat nun die Empfehlungen des Landes zu den Hebesätzen vorgestellt.
Eine Kommune solle 2025 unter dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 unter dem alten Recht. Maßgebliche Stellschraube dafür sei der Hebesatz. Das Land gebe Empfehlungen, mit welchen Hebesätzen Aufkommensneutralität zu erreichen ist. Die Empfehlungen des Landes sind nach Angaben des Finanzministeriums für die Kommunen nicht bindend. 344 Kommunen könnten nach der mathematisch berechneten Empfehlung ihren Hebesatz für die Grundsteuer B senken, 72 ihn erhöhen und fünf den bisherigen erneut beschließen, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.
"Kommunen sollen nach dem neuen Recht der Grundsteuer in etwa so viel Grundsteuer einnehmen wie nach dem alten Recht. Das hat so der Bundesgesetzgeber bereits 2019 angekündigt und auch Hessen folgt dieser Prämisse. Aufkommensneutralität für die Kommunen ist hierfür das Schlagwort. Mit den mathematisch berechneten Hebesatzempfehlungen kann dieses Ziel erreicht werden", sagte Hessens Finanzminister Alexander Lorz (CDU).
Das Land könne helfen und empfehlen, die Kommunen müssten nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, könnten die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stünden aber nun allen transparent zur Verfügung und könnten Kommunen wie Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen könnten von den Empfehlungen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.
Nähere Informationen zu den Hebesatzempfehlungen sind auf den Seiten des hessischen Finanzministeriums verfügbar (Hebesatzempfehlungen für Hessens Kommunen berechnet | finanzen.hessen.de).
Finanzministerium Hessen, PM vom 06.06.2024