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02.02.2023

Mecklenburg-Vorpommern: Drei von vier Grundsteuerklärungen fristgerecht eingegangen

Am 31.01.2023 endete für alle Grundstückeigentümer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Eine erneute Verlängerung der Abgabefrist sei nicht vorgesehen, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern. Bislang lägen in den Finanzämtern des Landes circa 556.100 Erklärungen vor. Dies entspreche einer Eingangsquote von rund 77,2 Prozent.

"Ein vollständiger Eingang aller Grundsteuererklärungen bis zum Fristablauf war nicht zu erwarten", sagte Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD). Das zeigten die Erfahrungen aus anderen Steuerarten. Er gehe davon aus, dass die Finanzämter auch in den kommenden Tagen und Wochen noch viele Erklärungseingänge verzeichnen werden.

Auch nach Ablauf der Abgabefrist sind die Grundstückeigentümer laut Finanzministerium zur Abgabe ihrer Erklärungen verpflichtet. "In den kommenden Wochen werden alle, die die Erklärung noch nicht eingereicht haben, ein Erinnerungsschreiben von den Finanzämtern erhalten. Wenn dieses ignoriert wird, können Verspätungszuschläge erhoben oder die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden. Ich appelliere an alle Abgabepflichtigen, die ausgefüllten Erklärungen so schnell wie möglich an die Finanzämter zu übermitteln", erläutert Geue.

Nach der vollständigen Abgabe der Grundsteuererklärung erhielten die Bürger vom Finanzamt zwei Bescheide, einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. Damit sei allerdings keine Zahlungsaufforderung verbunden, betont das Finanzministerium. Die Bescheide seien notwendige Grundlage für die aufkommensneutrale Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen Ende 2024 für 2025. Auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern seien unter "www.mv-grundsteuer.de" Erläuterungen zu den Bescheiden aufgenommen, die eine Überprüfung dieser erleichterten.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 01.02.2023