Zurück

02.02.2023

Grundsteuerfrist beendet: Kulanzzeit schließt sich an

Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31.01.2023 zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden, davon insgesamt rund 94 Prozent digital.

Eine Abgabe der Grundsteuererklärung ist laut Finanzministerium Baden-Württemberg auch nach dem Fristende noch möglich. Elster stehe dafür weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, könne das also noch nachholen.

Als nächster Schritt folge eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange hätten alle Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt sei zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung brauche es deshalb nicht. Die Regelung betrifft laut Finanzministerium private Eigentümer sowie so genannte Großkunden gleichermaßen. Großkunden besäßen tausende Grundstücke und könnten die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben.

Bei der Grundsteuer A sei für die Abgabe noch Zeit bis zum 31.03.2023, so das Finanzministerium weiter. Die Informationsschreiben hierfür seien erst im Januar versendet worden. Nach Ablauf der Frist folge ebenfalls eine Erinnerung. Für die Grundsteuer A seien in Baden-Württemberg bislang rund zehn Prozent der Erklärungen eingereicht worden.

Diejenigen, die ihre Erklärung abgegeben haben, erhielten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid, sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Bearbeitung und Versand der Bescheide erstreckten sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gelte dann ab 2025.

Weitere Infos und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) gebe es für Baden-Württemberg auf "www.grundsteuer-bw.de". Dort fänden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung − wie Ausfüllhilfen, Erklärvideos und Beispielfälle. Die jeweils zuständigen Finanzämter seien bei Einzelfragen zur Grundsteuererklärung ebenfalls zu erreichen.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 01.02.2023