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29.11.2022

Steuerberaterplattform: Bundesrat stimmt Verordnung zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2022 der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer zugestimmt.

Die Bundessteuerberaterkammer hat gemäß § 86 Absatz 2 Nr. 10 in Verbindung mit § 157e Steuerberatungsgesetz (StBerG) ab dem 01.01.2023 eine Steuerberaterplattform einzurichten. Damit soll die elektronische Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Kammern und sonstigen Dritten vereinfacht und beschleunigt werden und die Digitalisierung bei Steuerberatenden und -bevollmächtigten weiterentwickelt werden.

Die Verordnung, der der Bundesrat nun zugestimmt hat, enthält nähere Bestimmungen zu den §§ 86c bis 86e StBerG und betrifft im Wesentlichen zwei Bereiche: In Abschnitt 1 werden Vorgaben für die Steuerberaterplattformen gemäß § 86c StBerG geregelt. Insbesondere betrifft das die Führung der Plattform einschließlich der Informationssicherheit, die Einrichtung der Nutzerkonten, die Erstregistrierung sowie die Sperrung und Löschung von Nutzerkonten. In Abschnitt 2 sind Regelungen für die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (§§ 86d und 86e StBerG) enthalten, die unter anderem Vorgaben für die Errichtung, Führung, zum Ablauf der Erstanmeldung, zum Zugang, zur Datensicherheit sowie zur Löschung enthalten.

Bundesrat, PM vom 25.11.2022