Zurück

29.11.2022

Immobilie aus Nachlass: Kann Zweitwohnungsteuer auslösen

Mitglieder einer Erbengemeinschaft können zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer verpflichtet werden, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört. Dabei geht es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS) nicht um eine tatsächlich stattfindende Nutzung zu Wohnzwecken, sondern um die grundsätzliche bestehende Nutzungsmöglichkeit, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschieden habe.

Im zugrunde liegenden Fall hätten zwei Schwestern ein Grundstück geerbt, das mit einem Einfamilienhaus bebaut gewesen sei. Als einer von ihnen ein Bescheid zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer zuging, sei sie vor Gericht gezogen. Unter anderem habe sie darauf hingewiesen, sie und ihre Schwester hätten sich noch gar nicht über die Nutzung der Immobilie zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs geeinigt. Deswegen komme eine Besteuerung vorerst nicht in Frage.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen akzeptierte diese Argumente laut LBS nicht. Der von der Erbin angerufene VGH habe sodann die Zulassung der Berufung verweigert, da er die erstinstanzliche Entscheidung für richtig gehalten habe. Selbstverständlich könnten Mitglieder einer Erbengemeinschaft eine Wohnung innehaben und deswegen zur Zahlung der entsprechenden Steuer verpflichtet werden. Dabei sei es unerheblich, ob bereits eine Aufteilung der Nutzungsrechte stattgefunden habe. Es gehe um die Verfügungsmacht an dem Objekt.

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen, PM vom 28.11.2022 zu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 2 S 3636/21