Zurück

11.08.2022

Inflationsausgleichsgesetz: Eckpunkte vorgestellt

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Es sieht vor, für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um so Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Von den Verbesserungen sollen rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger profitieren – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Bewusst ausgenommen davon seien jedoch besonders hohe Einkommen, für die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift, schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF).

Mit den Änderungen sollen nicht nur steuerliche Mehrbelastungen vermieden werden, sondern für zahlreiche Menschen bedeuten sie auch weniger Verwaltungsaufwand: Für mehr als 270.00 Bürgerinnen und Bürger soll damit auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegfallen. Das würde unter anderem rund 75.000 Rentnerinnen und Rentner betreffen.

Die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz sehen im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:

Höherer Grundfreibetrag:

  • Zum 1. Januar 2023 ist eine Anhebung um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen.

  • Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro vorgeschlagen.

Kalte Progression ausgleichen:

Die sogenannten Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 soll er ab 63.515 Euro beginnen.

So sollen trotz steigender Inflation höhere Einkommen auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen und der Effekt der kalten Progression werde somit ausgeglichen. Besonders hohe Einkommen (sogenannter Reichensteuersatz) ab 277.836 Euro seien ausdrücklich von dieser Anpassung ausgenommen.

Im Durchschnitt sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dadurch im nächsten Jahr 193 Euro mehr netto haben als in diesem Jahr, wenn sich ihr Einkommen nicht ändert.

Unterstützung von Familien:

Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er zum 1. Januar 2024 bei 2.994 Euro liegt.

Das Kindergeld soll in den Jahren 2023 bis 2024 schrittweise erhöht werden: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt es monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen.

Anhebung des Unterhalthöchstbetrags:

Der Unterhalthöchstbetrag für 2022 soll von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen sollen automatisiert werden.

Bei den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz wurden die Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zu Grunde gelegt. Wenn der Progressionsbericht beziehungsweise die Daten der Herbstprojektion vorliegen, ist eine Anpassung im parlamentarischen Verfahren für ein Inflationsausgleichsgesetz möglich.

Hier finden Sie das vollständige Eckpunktepapier für ein Inflationsausgleichsgesetz [pdf] als Download.

BMF, Mitteilung vom 10.8.