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10.08.2022

Geheimdienstliche Agententätigkeit: Bewährungsstrafe für türkischen Staatsangehörigen

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einen türkischen Staatsangehörigen aus Nordrhein-Westfalen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Erwerb und Besitz von Munition zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat es zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des OLG arbeitete der geständige Angeklagte seit Sommer 2021 für die nachrichtendienstliche Abteilung der "Türkiye Cumhuriyeti Jandarması" (Gendarmerie der Republik Türkei; Jandarma). Er beantwortete konkrete Anfragen eines Mitarbeiters zu in Deutschland lebenden türkischen oder türkischstämmigen Personen und sammelte Informationen zu diesem Personenkreis. Einen Bekannten warb er an, für ihn Informationen zu sammeln. Von diesem kaufte der Angeklagte im September 2021 darüber hinaus 200 Patronen Kaliber 9mm Luger, die er einige Tage in dem von ihm angemieteten Hotelzimmer in einem Hotel in Düsseldorf aufbewahrte. Der Angeklagte wurde am 17.09.2021 in Düsseldorf festgenommen.

Das OLG hat bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten maßgeblich berücksichtigt, dass dieser umfassend geständig ist und seine Taten bereut. Auch sei der Angeklagte nicht vorbestraft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2022, nicht rechtskräftig