Steuertipp: Ein Patentanwalt, der die Eintragungsreife sichert, ist nicht erfinderisch
Macht jemand neben seinem Beruf eine Erfindung, und »entwickelt« er sie fort (also ist diese Erfindertätigkeit zumindest vorübergehend nachhaltig), so kann eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, auf die Einkommensteuer zu zahlen sein kann. Als erfinderische Tätigkeiten sind nur solche Tätigkeiten zu berücksichtigen, die dem Erfinder persönlich zurechenbar sind. Fasst ein Patentanwalt für eine Erfindung lediglich Patentansprüche für die Eintragungsreife der Erfindung zusammen, so ist diese Tätigkeit nicht als »erfinderisch« anzusehen. Sie diene nicht der Nachhaltigkeit und ist auch nicht dem Erfinder zuzurechnen. (BFH, VIII B 73/23) - vom 08.10.2024
Rechtstipp: Einkommen eines Rentners kann die Betriebsrente mindern
Hat ein Rentner Erwerbseinkommen, und bezieht er sowohl eine gesetzliche Rente als auch eine Betriebsrente, so darf dieser Verdienst auf die Betriebsrente angerechnet werden. Die Betriebsrente darf also gekürzt werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn das in den Bestimmungen der betriebliche Altersvorsorge des Arbeitgebers ausdrücklich geregelt und nicht überraschend für den Rentner ist. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen verstoße weder gegen das Betriebsrentengesetz noch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. (LAG Düsseldorf, 6 Sa 1198/23 - vom 12.04.2024)