Rechtstipp: Verwaltungsrecht: Reagiert ein Wirt nicht, bleiben Sisha-Pfeifen kalt
Fällt eine Sisha-Bar über einen Zeitraum von vier Jahren immer wieder bei behördlichen Kontrollen mit Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften auf, und ändert der Betreiber die Missstände nicht (trotz wiederholter Aufforderungen), so kann ihm - hilft auch ein Bußgeld nicht – die Zubereitung und Abgabe von Shisha-Pfeifen verboten werden. Gewerbetreibende müssen Auflagen zum Schutz der Gäste und der im Betrieb Beschäftigtenakzeptieren – speziell, um Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. (Hier wurden wiederholt fehlende, falsche oder nicht funktionstüchtige CO-Melder vorgefunden worden, die aber erforderlich sind, um vor den Gefahren von Kohlenmonoxid zu warnen.) (VwG Mainz, 1 L 693/25) - vom 29.12.2025
Steuertipp: Grundsteuer - Änderungen am Grundbesitz bis zum 30. April 2026 anzeigen
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen. Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert. Wer diese Frist nicht einhalten kann, sollte frühzeitig das Finanzamt informieren und eine Fristverlängerung beantragen. (BayLfSt, Pressemitteilung vom 10.04.2026)