Rechtstipp: Mietrecht - Rassistische Beschimpfungen können Rauswurf rechtfertigen

Kommt es zwischen dem Vermieter eines Wohnhauses und der Mieterin zu einem Streit, wobei die Mieterin den Eigentümer der Immobilie mit den Aussagen "Ihr Kanacken!", "Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!" und "Scheiß Ausländer!" beleidigt, so ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Der Vermieter kann die Räumung auch dann durchsetzen, wenn die Mieterin behauptet, an dem besagten Tag bei ihrer Tochter gewesen zu sein, jedoch zwei neutrale Zeugen unabhängig voneinander die Aussagen bestätigen. (Hier hatte außerdem die von der Mieterin benannte Zeugin andere Angaben gemacht als die Mieterin selbst.) (AmG Hannover, 465 C 781/25)

Steuertipp: Bundestag - Daten zu Steuerstrafverfahren

50.018 Steuerstrafverfahren haben Finanzämter im Jahr 2024 rechtskräftig abgeschlossen. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben 11.729 Steuerstrafverfahren rechtlich abgeschlossen. Diese Zahlen führt die Bundesregierung in einer tabellarischen Zeitreihe seit dem Jahr 2016 in ihrer Antwort (21/2731) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel »Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora Papers« (21/2438) auf. Durch die Steuerfahndung seien 2024 2,6 Milliarden Euro Mehrsteuern festgestellt worden. »Angaben zu auf der Grundlage der Auswertung der Panama Papers, Paradise Papers und Pandora Papers durch die Steuerfahndungen festgestellten Mehrsteuern liegen der Bundesregierung nicht vor«, heißt es in der Antwort weiter. (Bundestag, hib-Meldung 633/2025 vom 18.11.2025)