Rechtstipp: Verbraucherrecht/Bankrecht - Infos für ältere Kunden nur per Post oder E-Mail

Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Verwahren von Spareinlagen kein Entgelt festschreiben. Muss eine Bank die Kunden darüber informieren, dass sie eine solche Klausel in den AGBs hat und diese unwirksam ist, so muss diese Information »individualisiert per Post oder E-Mail« an die Kunden herausgehen. Eine Information auf der Online-Banking-Seite reicht nicht aus. Gerade wenn es um Spareinlagen geht, die oft von älteren Menschen gehalten werden, die im Umgang mit Online-Banking nicht ausreichend versiert sind, ist die Information per Post wichtig. (OLG Frankfurt am Main, 3 U 286/22) - vom 13.06.2025

Steuertipp: Nur mit Übernachtung steht die Übernachtungspauschale zu

Berufskraftfahrer können die so genannte Übernachtungspauschale nur dann beanspruchen, wenn - neben der mehrtägigen Auswärtstätigkeit - auch tatsächlich »übernachtet« wird. Die Pauschale steht einem Berufskraftfahrer daher nur entweder für den An- oder den Abreisetag zu sowie für Tage mit 24-stündiger Abwesenheit. (Thüringer FG, 2 K 534/22) - vom 18.06.20204