Rechtstipp: Eine illegale Hundezucht bringt hohes Bußgeld
Züchten zwei Frauen Dutzende Zwergspitze und lassen sie die Tiere verwahrlosen, so sind sie zu Geldstrafen und -bußen zu verurteilen. Kann ihnen in 44 Fällen eine tierschutzrechtswidrige Haltung von Hundewelpen nachgewiesen werden, in denen den Hunden Leid und Schmerz zugefügt wurde, so muss jede der Frauen (hier handelte es sich um Mutter und Tochter) eine Geldstrafe von je 1.800 Euro zahlen - die Tochter zusätzlich eine Geldbuße in Höhe von mehr als 138.000 Euro. (Hier haben die beiden ohne Zucht-Erlaubnis und ohne Gewerbeanmeldung gearbeitet und mit der illegal Zucht Einnahmen in Höhe von mehr als 120.000 € erwirtschaftet.) (AmG Müllheim/Baden, 11 Cs 524 Js 10823/23) - vom 12.06.2025
Steuertipp: Unbewohntes Grundstück darf höher besteuert werden als Wohnraum
Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem Wochenendhaus bebaut ist, welches »nicht zum Führen eines selbstständigen Haushalts« geeignet ist, können sich nicht dagegen wehren, dass das Grundstück bei der Grundsteuer höher belastet wird als ein Wohngrundstück. Diese Regelung sei verfassungsgemäß, weil damit bezahlbarer Wohnraum gesichert werden könne. Das gelte auch dann, wenn geplant ist, auf dem Grund und Boden ein Einfamilienhaus zu errichten, in dem die Eigentümer selbst leben wollen. Der Zweck, bezahlbaren Wohnraum zu sichern, sei verfassungsrechtlich fundiert. (FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3156/25) - vom 14.01.2026