Steuertipp: Ein Preisgeld kann wie ein Stipendium behandelt werden
Vergibt eine lokale Zeitung einen Kunstpreis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, für den sich die Künstler nicht "bewerben" können und der - durch eine Jury bestimmt - Nachwuchskünstlern vorbehalten ist, die noch am Anfang ihres Schaffens stehen, so muss dieses Geld nicht als "freiberufliche Einkunft" versteuert werden. Es bestehe kein ausreichender Zusammenhang zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Preisgeld, wenn dafür kein besonderes Werk geschaffen oder als "Bewerbung" angefertigt werden muss. Dass Künstler durch den Preis eine "erhöhte Aufmerksamkeit erlangen", sei unerheblich. Zeige sich diese erhöhte Aufmerksamkeit später in höheren Preisen bei den Werken wieder, so werde das Finanzamt diese besteuern. (Sächsisches FG, 4 K 156/21) - vom 26.09.2023
Rechtstipp: Auch in einem "Wochenendhausgebiet" darf nicht überall gebaut werden
Gilt für ein "Wochenendhausgebiet" ein Bebauungsplan, der die Bebaubarkeit von einzelnen Flächen beschränkt, so kann eine Grundstücksbesitzerin keinen Bauvorbescheid erhalten, wenn ihr Grundstück in einem solchen "Fenster" liegt, das nicht mit einem Haus bebaut werden darf. Das gelte auch dann, wenn es in dem Gebiet Grundstückseigentümer gibt, die entgegen der Festsetzung gebaut haben. "Der Geltungsanspruch einer Norm (...) gehe nicht bereits dadurch unter, dass sich ein großer Teil der Betroffenen nicht an die Regelungen halte". Soll durch die Reglementierung eine verdichtete Bebauung verhindert und der Erhalt von Waldflächen gesichert werden, so sei das nicht zu beanstanden. (VwG Mainz, 3 K 746/23) - vom 25.09.2024