Rechtstipp: Unterhalt - Ist ein Zweitjob untersagt, kann er nicht erzwungen werden
Eine unterhaltspflichtige Mutter, die in Vollzeit als Steuerfachgehilfin arbeitet, und die nicht den vollen Mindestunterhalt für die beiden bei dem Vater lebenden Kinder aufbringen kann, kann nicht verpflichtet werden, einen Nebenjob aufzunehmen. Untersagt ihr der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit, so kann sie nicht gezwungen werden. In diesem konkreten Einzelfall bestehe für die Frau keine Obliegenheit, einen Nebenjob anzunehmen. Ist die Mutter – aus der Ukraine stammend - Berufsanfängerin und der deutschen Sprache noch nicht vollständig mächtig, so sei ihr nicht zuzumuten, arbeitsrechtlich gegen das Verbot ihres Chefs vorzugehen oder eine andere Arbeitsstelle zu suchen, bei der eine Nebentätigkeit erlaubt wäre. (BGH, XII ZB 78/24) - vom 20.11.2024
Steuertipp: Auch Kosten, die in der Schweiz entstehen, können die Steuer mindern
Hat ein Ehepaar sowohl die deutsche als auch die schweizerische Staatsangehörigkeit, lebt das Paar in einem eigenen Haus in der Schweiz und arbeitet der Ehemann in der Woche in Deutschland (wo er eine Zweitwohnung besitzt) und Steuern bezahlt, so darf das Finanzamt es nicht ablehnen, Handwerkerkosten, die in der Schweiz angefallen sind, steuerlich anzuerkennen. Werden die Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt und dem deutschen Finanzamt vorgelegt, so kann es gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verstoßen, wonach Arbeitnehmer aus der Schweiz und der EU gleichbehandelt werden müssen. Das Finanzgericht Köln hat zu dem Fall eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof gestellt und das Verfahren ausgesetzt. (FG Köln, 7 K 1204/22) - Beschluss vom 20.2.2025