Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch ein Theaterintendant kann persönlich abhängig sein
Auch wenn ein Theaterintendant durch einen Vertrag weitgehende gestalterische Freiheiten und die künstlerische Verantwortung besitzt, kann er vor dem Arbeitsgericht klagen, wenn er sich gegen eine fristlose Kündigung wehrt, die ihm die Stadt (die Träger des Theaters ist) ausgesprochen hat. Er sei als Arbeitnehmer zu qualifizieren, da er trotz durchaus erheblicher Freiheiten wesentlichen Weisungen des Oberbürgermeisters unterlag und in die arbeitsteilige Organisation des Theaters eingebunden war. Er hatte eine persönliche Abhängigkeit. (BAG, 9 AZB 3/25) - vom 02.12.2025
Steuertipp: Auch nach dem 60. Geburtstag kann Pensionszusage steuerlich gelten
Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Umwandlung des für die Geschäftsführertätigkeit vereinbarten Entgelts finanziert, so gilt die Zusage auch dann als »fremdüblich« (und damit grundsätzlich als steuerlich anzuerkennen), wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt worden ist. Das gelte jedenfalls dann, wenn für den Arbeitgeber kein »signifikantes Risiko« besteht, die künftigen Versorgungsansprüche des Geschäftsführers mitfinanzieren zu müssen. War der Arbeitnehmer (hier ging es um einen Arzt) bereits 60 Jahre alt, als er die Pension zugesagt bekommen hat, so dass er sie sich eigentlich nicht »erdienen« konnte, so ist die Pension dennoch nicht automatisch als »verdeckte Gewinnausschüttung« zu behandeln. (BFH, I R 50/22) - vom 19.11.2025