09.01.2025
Kammergericht: Unterhaltsrechtliche Leitlinien für 2025 veröffentlicht
Die Familiensenate des Kammergerichts (KG) haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab dem 01.01.2025 veröffentlicht. Die Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.
Die neuen Leitlinien sind ab jetzt verfügbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/familiensachen/artikel.1348178.php
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien werden von den Familiensenaten des KG in der Regel im Jahresturnus, jeweils im Nachgang zur Bekanntmachung einer neuen "Düsseldorfer Tabelle" beschlossen, um den Berliner Familiengerichten, aber auch der unterhaltsrechtlichen Praxis der Rechtsanwälte, den Berliner Jugendämtern und den Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden eine erste Orientierungshilfe in Unterhaltssachen zu geben. Die Leitlinien ersetzen für den Bezirk des KG die Anmerkungen zur "Düsseldorfer Tabelle". Sie binden die Rechtsprechung nicht, sondern stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar, deren Ergebnisse auf Angemessenheit und Ausgewogenheit im konkreten Einzelfall hin zu überprüfen sind.
Die Änderungen in den diesjährigen Leitlinien fallen laut KG von ihrer Anzahl her eher moderat aus: Abgesehen von der Übernahme des Zahlenwerkes der "Düsseldorfer Tabelle" für 2025 einschließlich des dortigen erhöhten Bedarfssatzes für studierende Kinder mit eigenem Haushalt (LL Nr. 13.1.2) seien kleinere Änderungen und Anpassungen in den LL Nr. 10.8 und Nr. 21.3.3 erfolgt. Neu sei dagegen LL Nr. 12.5: Hier finde sich nunmehr eine Bestimmung zur Berücksichtigung von erhöhten Aufwendungen aufgrund eines deutlich erweiterten Umgangs mit dem Kind. Die Ende Dezember 2024 beschlossene Erhöhung des Kindergeldes von bislang 250 Euro/Monat um weitere fünf Euro auf neu 255 Euro je Kind und Monat ist laut KG berücksichtigt.
Kammergericht, PM vom 02.01.2025