07.09.2026
Partei "Die Heimat": Darf in ihrer Parteizentrale vorerst keine Versammlungen ausrichten
Die Partei "Die Heimat" darf ihre Landesgeschäftsstelle in Essen weiterhin nicht für Versammlungen nutzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen wies eine Beschwerde des Landesverbands gegen eine entsprechende Nutzungsuntersagung der Stadt Essen zurück.
Die Stadt hatte die Nutzung der Räume für Versammlungszwecke mit sofortiger Wirkung untersagt. Hintergrund sind nach Angaben der Behörden eine fehlende Genehmigung für diese Nutzung sowie erhebliche Brandschutzmängel. Bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte einen Eilantrag der Partei abgelehnt.
Das OVG bestätigte diese Entscheidung. Die Partei habe nicht ausreichend dargelegt, dass die Versammlungsnutzung von der bestehenden Baugenehmigung gedeckt sei. Zudem habe sie die vom Gericht festgestellten Brandschutzbedenken, insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Rettungswege, nicht entkräftet.
Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigen die festgestellten Sicherheitsmängel die Nutzungsuntersagung selbst dann, wenn die Nutzung baurechtlich grundsätzlich zulässig wäre. Dass es bislang zu keinem gefahrenträchtigen Zwischenfall gekommen sei, spreche nicht gegen die Gefahrenlage, sondern sei lediglich ein glücklicher Umstand.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2026, 10 B 968/26, unanfechtbar