04.09.2026
Italienische Polizei: Verbot sichtbarer Tattoos in Kombination mit Rockpflicht diskriminiert Frauen
Wegen einer Blumentätowierung am Unterschenkel sortierte die italienische Polizei eine Bewerberin aus. Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tamara Ćapeta sieht eine Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Die Benachteiligung ergebe sich aus dem Zusammenspiel zweier Vorschriften: dem Verbot sichtbarer Tätowierungen und der Pflicht für Polizistinnen, bei offiziellen Zeremonien einen Rock zu tragen. Ein männlicher Bewerber mit derselben Tätowierung wäre dagegen nicht automatisch ausgeschlossen worden.
Nach Auffassung der Generalanwältin lässt sich die Ungleichbehandlung auch nicht mit dienstlichen Anforderungen rechtfertigen. Die Teilnahme an Zeremonien mache nur einen kleinen Teil der Polizeiarbeit aus, zudem könnten Polizistinnen im Dienst regulär Hosen tragen. Auch Tradition, Repräsentation und die Identität der Polizei rechtfertigten den Ausschluss nicht, da dieselben Ziele ebenso mit einer Hosenuniform erreicht werden könnten.
Ćapeta kommt daher zu dem Schluss, dass die italienische Einstellungspraxis gegen das unionsrechtliche Verbot der Geschlechterdiskriminierung verstößt. Die unterschiedliche Behandlung sei weder erforderlich noch verhältnismäßig.
Gerichtshof der Europäischen Union, Schlussanträge der Generalanwältin vom 03.09.2026, C-320/25