02.07.2026
Gesetzlich krankenversicherte Dienstordnungsangestellte: Zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026 geändert. Das neue Schreiben betrifft die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten. Es ist ab dem 01.01.2026 anzuwenden.
In dem neuen Schreiben heißt es: "Der typisierte Arbeitnehmeranteil ist darüber hinaus auch anzusetzen bei gesetzlich krankenversicherten Dienstordnungsangestellten (DO-Angestellte); das gilt sowohl für teilkostenversicherte DO-Angestellte als auch für DO-Angestellte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bei vollem Sachleistungsanspruch unter Wegfall des Beihilfeanspruchs versichert sind (Fälle des § 3 Nr. 11 Satz 4 Einkommensteuergesetz)".
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.06.2026, IV C 5 - S 2367/00012/005/018