02.07.2026
Russia Today: Untersagung im Februar 2022 war rechtmäßig
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat einer GmbH mit Sitz in Berlin im Februar 2022 zu Recht untersagt, das Fernsehprogramm RT DE (Russia Today auf Deutsch) in Deutschland zu veranstalten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden.
Die 2014 nach deutschem Recht gegründete GmbH befindet sich inzwischen in Liquidation und entfaltet keine Geschäftstätigkeit mehr. Ihre Großmuttergesellschaft ist TV Novosti, ein staatliches Medienunternehmen der Russischen Föderation. Im Dezember 2021 startete RT DE als Fernsehprogramm über Satellit sowie im Internet. Die Medienanstalt untersagte der GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Programms, weil ihr die hierfür notwendige Zulassung fehle. Die GmbH wandte ein, nicht sie, sondern ihre Großmuttergesellschaft sei Veranstalterin von RT DE und gestalte das Programm. Sie selbst sei lediglich Produzentin und Zulieferin einzelner Sendungen.
Dieser Einwand zog beim VG Berlin nicht. Die Medienanstalt habe die GmbH zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen. Sie sei vor dem Sendestart in öffentlichen Äußerungen mehrfach wie eine Programmveranstalterin aufgetreten und habe verlautbaren lassen, dass bei ihr in Deutschland – und nicht in Russland – die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte liege. Auch in Stellenausschreibungen habe sie sich als TV-Sender bezeichnet und für einen solchen Sender erforderliches Personal gesucht. Es überzeugte das Gericht nicht, dass diese Äußerungen von ungeschultem Personal getätigt worden und daher nicht maßgeblich seien.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.06.2026, VG 32 K 13/23