29.06.2026
Steuerberatungsnovelle beschlossen: Fremdbesitzverbot wird nach Bundesrats-Stopp doch präzisiert
Nachdem der Bundesrat die Steuerberatungsnovelle zunächst gestoppt hatte, wurde sie nun doch verabschiedet: Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juni 2026 die neue Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beschlossen, meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Kernanliegen blieben die Modernisierung des Steuerberatungsrechts und die Schließung von Umgehungsmöglichkeiten beim Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften.
Das Vorhaben sei zunächst ins Stocken geraten. Der Bundestag habe bereits am 24.04.2026 einen Regierungsentwurf beschlossen. Dieses Gesetzespaket sei jedoch am 13.06.2026 im Bundesrat gestoppt worden. Ausschlaggebend sei nicht das Berufsrecht gewesen, sondern eine kurzfristig eingefügte steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die im Bundesrat keine Mehrheit gefunden habe.
Daraufhin hätten die Koalitionsfraktionen den Entwurf erneut eingebracht. Die nun verabschiedete Fassung entspreche im Wesentlichen dem zuvor beschlossenen Gesetz, verzichte aber auf die umstrittene Entlastungsprämie, so die BRAK. Nach Billigung im Finanzausschuss habe der Entwurf Mitte Juni 2026 Bundestag und Bundesrat passiert und sei damit parlamentarisch beschlossen.
Mit dem Neunten Änderungsgesetz wolle der Gesetzgeber das Steuerberatungsrecht punktuell modernisieren und zugleich steuerrechtliche Einzelregelungen anpassen. Im Mittelpunkt des berufsrechtlichen Teils steht laut BRAK die weitere Absicherung des Fremdbesitzverbots für Steuerberatungsgesellschaften.
Künftig solle in § 55a Steuerberatungsgesetz klarer zum Ausdruck kommen, dass auch mittelbare Beteiligungen berufsfremder Investoren über ausländische Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaften unzulässig sind. Der Gesetzgeber reagiere damit auf Beteiligungs- und Holdingstrukturen, über die Finanzinvestoren bislang mittelbar Einfluss auf deutsche Steuerkanzleien nehmen konnten. Ziel sei, solche Umgehungskonstruktionen rechtssicher auszuschließen und die berufsrechtlich gebotene Unabhängigkeit steuerberatender Berufsausübungsgesellschaften zu sichern.
Flankierend würden die Transparenz- und Anzeigevorgaben verschärft. Änderungen in Beteiligungsstrukturen sollen gegenüber der zuständigen Stelle umfassender offengelegt werden; dies betreffe insbesondere auch mittelbare Gesellschafter und Beteiligungsketten.
Neben dem Berufsrecht enthalte das Gesetz weitere steuerrechtliche Anpassungen. In den Beratungen ist der BRAK zufolge unter anderem eine Ergänzung aufgenommen worden, wonach auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Landeshaushalten für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen steuerfrei gestellt werden können.
Für die Praxis der rechts- und steuerberatenden Berufe sei vor allem die jetzt beschlossene Präzisierung des Fremdbesitzverbots relevant. Nachdem die Novelle im Mai noch als politisch gescheitert erschien, sei der berufsrechtliche Regelungsgehalt mit neuem Anlauf Gesetz geworden. Der Gesetzgeber halte damit an seiner Linie fest, berufsrechtliche Unabhängigkeit auch gegenüber mittelbaren Private-Equity- oder sonstigen Investorenstrukturen wirksam abzusichern.
Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 13/2026