26.06.2026
"Recht-auf-Reparatur-Richtlinie": Bundestag hat zugestimmt
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren" (BT-Drs. 21/5923) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 21/6693) angenommen.
Mit dem Entwurf wird die "Recht-auf-Reparatur-Richtlinie" der EU in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es, "das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten", so die Bundesregierung. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden.
Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolge einen Vollharmonisierungsansatz, der es den EU-Mitgliedstaaten nicht erlaube, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen.
Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt.
In das Einführungsgesetz zum BGB wird das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen, das Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es.
Der Bundestag hat zudem eine Entschließung angenommen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, verschiedene nationale Fördermaßnahmen eingehend zu prüfen und den Bundestag am Ergebnis dieser Prüfung teilhaben zu lassen. Geprüft werden sollen auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie ein unternehmensfinanzierter Reparaturbonus nach dem Vorbild Frankreichs. Der maximal mögliche Zeitraum zum Ergreifen mindestens einer Fördermaßnahme sollte nach Möglichkeit nicht ausgereizt werden, heißt es in der Entschließung.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollte darüber hinaus eine Informationskampagne entwickelt werden, mit der die mit diesem Gesetz eingeführten neuen Regelungen der Bevölkerung nähergebracht werden. Ziel müsse sein, so viele Verbraucher wie möglich zu erreichen und zu ermutigen, ihr neues Recht auf Reparatur auch tatsächlich wahrzunehmen.
Bei Reparaturbetrieben und -initiativen sollte der Entschließung zufolge für die Teilnahme an der zu schaffenden nationalen Sektion der Europäischen Online-Plattform für Reparaturen beziehungswiese der nationalen Online-Plattform für Reparaturen geworben werden, um die Plattform mit Leben zu füllen und Verbrauchern so einen bestmöglichen Überblick über die vorhandene Reparaturinfrastruktur in Deutschland zu geben.
Deutscher Bundestag, PM vom 25.06.2026