05.06.2026
Nicht vergessen: Nächster Zahlungstermin für vierteljährliche Vorauszahlungen am 10. Juni 2026
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wurde durch die Finanzverwaltung eingestellt. Bayern war das einzige Bundesland, das diesen freiwilligen Service der Erinnerungsschreiben per Post noch angeboten hat.
Inzwischen hat die Bayerische Steuerverwaltung, wie alle anderen Bundesländer auch, den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) eingestellt.
Die Bayerische Steuerverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, für eine termingerechte Steuervorauszahlung Sorge zu tragen. Der nächste Zahlungstermin für die vierteljährlichen Vorauszahlungen ist der 10. Juni 2026.
Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt im Rahmen der Steuerbescheide. Die Höhe sowie deren Zahlungszeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger aus ihrem entsprechenden Steuerbescheid entnehmen.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Daueraufträge über ihre Banken einzurichten oder der Steuerverwaltung SEPA-Einzugsermächtigungen zu erteilen. So können die regelmäßigen Vorauszahlungen termingerecht und unkompliziert gezahlt werden.
Das Formular zur SEPA-Einzugsermächtigung kann in Papierform oder digital über ELSTER (als Anhang zu »Sonstige Nachricht«) an das Finanzamt übermittelt werden; in diesem Fall ist aufgrund der ELSTER-Authentifizierung keine Unterschrift nötig.
Bayerisches Landesamt für Steuern, Mitteilung vom 3.6.2026