20.04.2026
"Corona-Masken": Von der Steuer absetzbar?
Ob FFP2-, KN95-, OP- oder Alltagsmasken – sie alle kosten Geld. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf, inwiefern die Kosten steuerlich absetzbar sind.
Während der Corona-Pandemie galt vielerorts eine Maskenpflicht. Mit dem 01.03.2026 sind diese aber größtenteils ausgelaufen. Lediglich für Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen galt die Maskenpflicht etwas länger. Laut VLH stellt sich also für die Steuererklärung 2023 die Frage, ob die Kosten für "Corona-Masken" von der Steuer abgesetzt werden können.
Kosten für Masken könne man im Normalfall nicht steuerlich geltend machen. Unternehmen hingegen könnten Schutzmasken unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben absetzen. Das galt laut VLH während Corona und auch heute.
Arbeitnehmer, die im Beruf verpflichtet sind, eine Maske zu tragen, diese aber nicht von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen, könnten die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Steuerzahlern, die Masken "nur" in der Öffentlichkeit wie beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen beziehungsweise in öffentlichen Gebäuden tragen, sei damit allerdings nicht geholfen.
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 17.04.2026