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26.03.2023

Erbschaften: Günstige Steuerklasse I nicht für Lebensgefährten

Die Bundesregierung sieht keine Gründe, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaftsteuer einzustufen. Dies geht aus ihrer Antwort (BT-Drs. 21/4791) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/4413) hervor.

Eine Gleichbehandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei von Verfassung wegen nicht geboten, teilt die Regierung mit.

Die Antwort enthält weitere Angaben zum geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das erhebliche steuerliche Begünstigungen für Vermögensübertragungen zwischen Mitgliedern der Kernfamilie vorsieht. "Die Anforderungen, die sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben innerhalb von Familien ergeben, werden durch die derzeitigen Regelungen erfüllt", fasst die Bundesregierung ihre Position zusammen.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.03.2026