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26.03.2023

Einkommensteuerrecht: Bei isolierter Betrachtung geschlechterneutral

Bei einer "isoliert rechtstechnischen Betrachtung" ist das deutsche Einkommensteuerrecht geschlechterneutral. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/4710) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/4258).

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften hätten die freie Wahl, sich entweder zusammen oder getrennt zur Einkommensteuer veranlagen zu lassen, erläutert die Bundesregierung. Im Fall der Zusammenveranlagung komme das Splittingverfahren zur Anwendung. "Ehepaare bilden – anders als nicht verheiratete Paare – eine rechtlich verbindliche Unterhalts- und Verantwortungsgemeinschaft. Die eheliche Gemeinschaft begründet die gemeinsame steuerliche Leistungsfähigkeit, die durch das Splittingverfahren auch im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz zum Schutz und Förderung der Ehe abgebildet wird", heißt es in der Antwort.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Sie sei im Koalitionsvertrag als eine zentrale Frage der Gerechtigkeit fest verankert. Gesetzentwürfe würden stets einer gleichstellungspolitischen Relevanzprüfung unterzogen. Die gleichstellungspolitische Wirkung der Steuerpolitik werde im Rahmen von Forschungsvorhaben für die jeweiligen Reformoptionen regelmäßig wissenschaftlich überprüft.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.03.2026