26.03.2023
Recht auf Reparatur: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Schadhafte Produkte sollen vermehrt repariert werden. Käufer sollen das Recht auf Reparatur bekommen. Dazu hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist es, einen nachhaltigen Konsum zu fördern.
Verbraucher sollen ihr Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller für die übliche Lebensdauer geltend machen können. Wie lange das genau der Fall ist, bestimmt das Gesetz.
Schon heute haben Verbraucher bei einer mangelhaften Sache das Recht auf Gewährleistung. Ein Händler müsse zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einstehen, erläutert die Regierung. Geht das gekaufte Produkt innerhalb dieser Zeit kaputt, hätten Verbraucher gegenüber dem Händler verschiedene Rechte. Bei der Entscheidung für eine Reparatur solle sich künftig die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre verlängern.
Zudem stellt der Gesetzentwurf klar: Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das bei dieser Art von Produkt üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel – und Verbraucher können Gewährleistungsrechte geltend machen.
Außerdem besteht durch das neue Gesetz die Möglichkeit, Ersatzteile und Werkzeug für die Reparatur zu einem angemessenen Preis vom Hersteller zu erhalten, damit man die Reparatur selbst in die Hand nehmen kann.
Bundesregierung, PM vom 25.03.2026