11.03.2026
Erbschaftssteuer: AfD sieht Asymmetrie
Die unterschiedlichen Freibeträge für Familienangehörige bei der Erbschaftssteuer thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/4413). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob nach deren Auffassung "die hohen Freibeträge bei Vermögensdispositionen unter Ehegatten und von Eltern hin zu Kindern für ein zeitgemäßes Deutschland" stehen. Sie fragt ferner, ob Erbschaften und Schenkungen unter Geschwistern von der Steuer befreit sein sollten.
Das deutsche Recht behandele Schenkungen und Erbschaften innerhalb der Familie steuerlich ungleich, indem es Steuerfreibeträge bei Vermögensübertragungen von Eltern an Kinder in Höhe von 400 000 Euro vorsieht, unter Ehegatten sogar in Höhe von 500 000 Euro, erläutert die AfD in ihrer keinen Anfrage. Für Schenkungen von Kindern an Eltern oder unter Geschwistern sehe das Gesetz demgegenüber lediglich einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro vor, bei Erbfällen aufgrund Vorversterbens von Kindern mit Erbenstellung Eltern wiederum einen Freibetrag von 100.000 Euro. Für andere Angehörige der Steuerklasse II gölten in Erb- und Schenkungsfällen lediglich 20.000 Euro Freibetrag.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht schafft aus Sicht der AfD-Fraktion demnach eine Asymmetrie. Es orientiere sich dabei "offenbar an historisch gewachsenen Vermögensflüssen, die gewandelten gesellschaftlichen Vorstellungen und tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr oder nicht mehr in Gänze entsprechen". Es sei zum Beispiel nicht ungewöhnlich, dass Kinder ihre Eltern finanziell unterstützen oder das zwischen Geschwistern ein solidarisches Verhältnis besteht, in dem größere Geldbeträge fließen oder andere Vermögensdispositionen im Familienverband getroffen werden: Schenke zum Beispiel eine erwachsene Tochter ihrer Mutter 100 000 Euro, damit diese sich eine altersgerechte Wohnung ermöglichen kann, so unterliege die Schenkung ab einem Betrag in Höhe von 20.001 Euro der Steuerpflicht.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.03.2026