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11.02.2026

In FAQ zur Aktivrente: Finanzministerium greift Anregungen des DStV auf

Seit Jahresbeginn können Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Kurz vor Ablauf der Frist für die erste Lohnsteuer-Anmeldung 2026 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu wichtige Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht. Darin kläre sie wichtige Praxisfragen – und greife Anregungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) auf, zeigt sich der Verband zufrieden.

So stellten die FAQ klar: Entscheidend für die Steuerfreiheit sei allein die aktuelle Beschäftigung. Liege ein abhängiges Arbeitsverhältnis vor, könne der Freibetrag genutzt werden – unabhängig davon, ob die Person zuvor selbstständig oder verbeamtet war. Wie vom DStV angeregt, ergänze das BMF eine Klarstellung für geschäftsführende Gesellschafter. Bei ihnen hänge die Steuerfreiheit davon ab, ob Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Zudem stelle das BMF – wie vom DStV vorgeschlagen – klar, dass Sonderzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni) grundsätzlich steuerfrei sind. Aber: Nur soweit sie zusammen mit dem laufenden Lohn den monatlichen Freibetrag von 2.000 Euro nicht überschreiten und auf Zeiträume entfallen, in denen die Voraussetzungen der Aktivrente erfüllt waren.

Auch die vom DStV aufgeworfene Frage nach der Umsetzung der Steuerbefreiung bei mehreren Dienstverhältnissen habe das BMF geklärt. Da die Steuerbefreiung beim Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein Dienstverhältnis beschränkt ist, könnten nicht ausgeschöpfte Freibetragsanteile nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgeschöpft werden.

Für den Ausweis in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kündigt das BMF laut DStV ein neues Datenfeld an, jedoch erst ab 2027. Für 2026 sei die Eintragung in einer frei belegbaren Zeile mit der Bezeichnung "SteuerfreibetragAktivrente" vorzunehmen. Außerdem weise das BMF darauf hin, dass die Aktivrente im maschinellen Programmablaufplan nicht enthalten ist.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 10.02.2026