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29.12.2025

Unterhaltsrecht: Niedersächsische Oberlandesgerichte veröffentlichen erstmals gemeinsame Leitlinien

Erstmals haben die Familiensenate der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg aufeinander abgestimmte und nun gleichlautende Leitlinien zum Unterhaltsrecht für das Jahr 2026 entwickelt.

Die "Leitlinien Niedersachsen" sind auf den Homepages der Oberlandesgerichte abrufbar und enthalten die Grundsätze für die Berechnung von Unterhalt. Sie sollen als Orientierung dienen und zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung nunmehr in ganz Niedersachsen beitragen.

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mitteilt, sind die Leitlinien für die Familiengerichte nicht bindend. Maßgeblich bleibe die Prüfung des Einzelfalles.

Gegenüber dem Jahr 2025 ergäben sich in der Sache kaum Unterschiede. Der zu zahlende gesetzliche Mindestkindesunterhalt habe sich zwar um bis zu 3,50 Euro pro Kind erhöht. Die Selbstbehaltssätze, also die Beträge, die einem Unterhaltsschuldner verbleiben müssen, hätten sich jedoch nicht verändert. Einem erwerbstätigen Elternteil, der den Mindestunterhalt für Kinder zu zahlen hat, müssten deshalb weiterhin mindestens 1.450 Euro zum Leben bleiben.

Oberlandesgericht Oldenburg, PM vom 23.12.2025