19.09.2025
Automatisierte Datenanalysen durch Polizei: Datenschutzkonferenz fordert verfassungskonforme Ausgestaltung
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 17.09.2025 Anforderungen an den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden formuliert. Vor allem bedürfe es spezifischer Rechtsgrundlagen. Die Verfahren müssen verfassungskonform ausgestaltet sein und die digitale Souveränität des Staates wahren.
Die bisher bekannten Datenanalyseverfahren, die einige Landespolizeibehörden bereits einsetzen, könnten grundsätzlich alle Menschen betreffen, ohne dass sie durch ihr Verhalten einen Anlass für polizeiliche Ermittlungen gegeben hätten. "Aus der Verknüpfung großer Datenmengen können neue Erkenntnisse entstehen", sagt Meike Kamp, Berliner Datenschutzbeauftragte und DSK-Vorsitzende. "Zugleich besteht die Gefahr, dass Menschen unbegründet ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten." Deshalb brauche es klare gesetzliche Regeln.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe bereits die verfassungsrechtlichen Weichen für den behördlichen Einsatz automatisierter Datenanalysen gestellt: Die Polizeibehörden dürften solche einschneidenden Verfahren nur bei sehr schwerwiegenden Rechtsgutsverletzungen und im Rahmen sehr enger Verfahrensbestimmungen einsetzen.
Laut Kamp tragen die rechtlichen Vorschriften diesen Voraussetzungen bisher nicht ausreichend Rechnung. Für Bund und Länder gelte es, sich an die Vorgaben des BVerfG zu halten und den Einsatz von automatisierten Datenanalysen durch die Polizeibehörden verfassungskonform auszugestalten. Dabei müsse auch gewährleistet sein, dass keine Datenübermittlungen in Drittländer erfolgen und die Datenverarbeitungen für Justiz und Polizei rechtskonform, nachvollziehbar und beherrschbar sind.
Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, PM vom 18.09.2025