Rechtstipp: Eigentumswohnung - Was für den Eigentümer gilt, gilt auch für den Mieter

Ist es Eigentümern aufgrund einer Gebrauchsregelung in der Teilungserklärung der Gemeinschaft untersagt, ein Gewerbe oder einen Beruf in der Wohnung auszuüben, so gilt das auch für einen Mieter, der in der Wohnung lebt. Gibt der Mieter Musikunterricht in der Wohnung, so kann ihm das die Eigentümergemeinschaft untersagen. Er hat seine »Befugnis zur Nutzung der Wohnung« überschritten – und zwar auch dann, wenn sein Vermieter ihm erlaubt hat, den Unterricht zu geben. Diese »unmittelbare Beeinträchtigung« müssen die Miteigentümer nicht dulden. (AmG Konstanz, 11 C 271/23) – vom 28.11.2023

Steuertipp: Steuererklärung - Wer nicht weiß, dass er abgeben muss, kann nicht bestraft werden

Grundsätzlich muss ein Steuerzahler, der zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, einen Verspätungszuschlag abführen, wenn er die Erklärung erst mit erheblicher Verspätung abgibt. Das ist üblicherweise bei einer Fristüberschreitung von mehr als 14 Monaten der Fall. Weiß ein Mann, der zusammen mit seiner Ehegattin veranlagt wird, nicht, dass er verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben und ignoriert er den Hinweis des Finanzamtes, dass »sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht« er »die Steuererklärung bitte (…) bis spätestens (…) einreichen« soll, so darf kein Verspätungszuschlag erhoben werden. Das Schreiben des Finanzamtes müsse ein steuerlicher Laie nicht als »Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuersteuererklärung« verstehen. Es handelte sich lediglich um einen formlosen Hinweis. (FG Sachsen-Anhalt, 2 K 628/22) - vom 22.02.2024