Steuertipp: Die Familienkasse wird auch per E-Mail "schriftlich" angeschrieben
Moniert eine Mutter bei der Familienkasse per einfacher E-Mail, dass sie seit einer gewissen Zeit keine Kindergeldzahlungen mehr erhält, so erfüllt diese gewählte Schriftform die Anforderungen für einen gültigen Antrag. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der Förderung der Familie dient. Es bestehe kein »Unterschriftserfordernis«; das ergebe sich auch nicht aus dem Zusatz »schriftlich«. (BFH, III R 38/21) - vom 12.10.2023
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Ist die Feuerwehr eh' unterwegs, dann hilft sie kostenlos
Rückt die Feuerwehr wegen eines auf eine Straße gestürzten Baumes aus, findet sie vor Ort keinen umgestürzten Baum vor, dafür aber eine Frau, die mit ihrem Auto wegen einer Reifenpanne liegengeblieben ist, so muss die Frau nicht dafür zahlen, wenn Feuerwehrleute ihr anbieten, den Reifen zu wechseln. Schickt die Stadt der Frau später einen Gebührenbescheid (hier über fast 800 €), so kann sie mit Erfolg dagegen angehen. Hatte sie den Wagen ordnungsgemäß mit Warnblinklicht und -dreieck gesichert, so lag eine "gesteigerte Gefahrenlage" nicht vor. Die Verkehrsteilnehmerin durfte ausnahmsweise davon ausgehen, dass es sich bei dem Reifenwechsel um einen "Freundschaftsdienst" gehandelt hatte. (VwG Gießen, 2 K 2103/23)