Veranlagungszeitraum
Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.