24.06.2025
Steuererklärung: Wichtiger Hinweis zur Belegeinreichung
Grundsätzlich braucht man keine Belege mehr zur Steuererklärung einzureichen. Sollte im Ausnahmefall die Einreichung von Papierbelegen erforderlich sein, sollte man sie nicht im Original, sondern nur als Kopie beilegen. Das teilt das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) mit.
Zudem sollte man Belege gegebenenfalls vorzugsweise elektronisch einreichen, zum Beispiel per Elster oder über die Schnittstellen anderer Softwareanbieter.
Falls Papierbelege eingereicht würden, sollte dies nicht im Original erfolgen, sondern als Kopie. Denn: Alle eingereichten Papierbelege würden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und in der Regel anschließend vernichtet, so das LfSt.
Auch Anträge, Einsprüche und Mitteilungen an das Finanzamt sollten möglichst nur noch elektronisch übersendet werden. Über diesen Weg erhalte man unmittelbar eine Eingangsbestätigung und der Bearbeitungsvorgang werde erleichtert.
Bayerisches Landesamt für Steuern, PM vom 16.06.2025