23.06.2025
Gerichte in Hamm, Köln und Aachen: Neue Spezialisierungen kommen
Nordrhein-Westfalen ordnet die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu. Das soll zu einer weitergehenden Spezialisierung der Gerichte in dem Bundesland führen. Die Justizzuständigkeitsverordnung wurde entsprechend geändert.
Ab 01.07.2025 würden die landesweiten Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte (OLG) Hamm und Köln erweitert und am Landgericht (LG) Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt eingeführt, teilt das Justizministerium des Landes mit.
Das OLG Hamm werde neben der bereits bestehenden Spezialisierung für Verfahren zu Erneuerbaren Energien und Verbandsklagen zu einem landesweiten Kompetenzstandort für Verbraucherschutz-, Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsrecht ausgebaut. Daneben würden in Hamm in zweiter Instanz Spezialisierungen zum Recht der freien Berufe auf den Weg gebracht. Beim OLG Hamm würden hier die Angelegenheiten der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe konzentriert. Das gelte ab dem 01.01.2026 auch für alle zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten.
Das OLG Köln wird laut Justizministerium über die bereits etablierte zweitinstanzliche Profilierung unter anderem im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie des Presserechts hinaus eine weitere Spezialzuständigkeit im Bereich des Transportrechts übernehmen. Das LG Aachen werde in diesem Zuge in erster Instanz landesweit für Transportverfahren zuständig, soweit der internationale grenzüberschreitende Gütertransport auf der Straße oder auf der Schiene betroffen ist.
Die neue Verteilung von Zuständigkeiten setze damit die in Nordrhein-Westfalen verfolgte Linie der gerichtlichen Spezialisierung fort. Zuletzt habe am 01.04.2025 der Commercial Court beim OLG Düsseldorf seine Arbeit aufgenommen, vor dem Gerichtsverfahren aus Unternehmenstransaktionen, Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich verhandelt werden können.
Zeitgleich seien in Nordrhein-Westfalen an den LG Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln so genannte Commercial Chambers eingerichtet worden, an denen wirtschaftsrechtliche Verfahren in Englisch ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro durch spezialisierte Kammern verhandelt werden können. Daneben sei die an diesen Standorten bereits vorhandene, streitwertabhängige Spezialisierung für das Recht der erneuerbaren Energien (LG Bielefeld und Essen), Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie (LG Köln) und aus Unternehmenstransaktionen (LG Düsseldorf) ausgebaut worden, soweit auch diese Verfahren englischsprachig geführt werden sollen.
Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 18.06.2025