02.04.2025
Justizstandort Frankfurt: Hessen will Commercial Courts und Chambers errichten
Der Justizstandort Frankfurt am Main soll durch die Errichtung von Commercial Courts und Chambers gestärkt werden. Möglich ist das aufgrund des Justizstandortstärkungsgesetzes, das am 01.04.2025 in Kraft getreten ist.
"Das neue Justizstandortstärkungsgesetz und die darin verankerte Grundlage zur Errichtung von Commercial Courts und Chambers ist ein bedeutender Schritt zur nachhaltigen Modernisierung und internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Justiz", zeigt sich Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) zufrieden. "Wir stärken damit den Justizstandort Frankfurt sowohl für national tätige Unternehmen als auch für international agierende Parteien."
Commercial Courts sind spezialisierte Wirtschaftssenate an Oberlandesgerichten, bei denen Wirtschafsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro erstinstanzlich bei entsprechender Parteivereinbarung geführt werden können. Commercial Chambers können bei Landgerichten als Zivilkammern und Kammern für Handelssachen eingerichtet werden.
Die Errichtung der neuen spezialisierten Spruchkörper ist in Hessen zum 01.07.2025 geplant. Vorgesehen ist die Errichtung eines Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestehend aus zwei Senaten und die Errichtung mehrerer Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main. Je nach Vereinbarung der Parteien können die Verhandlungen in Deutsch oder Englisch, aber auch gemischtsprachig geführt werden.
Justizministerium Hessen, PM vom 01.04.2025