19.10.2026
Rail & Fly: Kein Schadensersatz bei zu knapp geplanter Bahnanreise zum Flughafen
Wer bei einer Rail-&-Fly-Reise die Anfahrt zum Flughafen zu knapp plant, kann bei einer Zugverspätung leer ausgehen. Das Amtsgericht (AG) München hat die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das wegen einer verspäteten Zugverbindung seinen Flug nach Hurghada verpasst hatte.
Die Reisenden hatten für September 2025 eine Pauschalreise inklusive "Rail & Fly Flex"-Ticket gebucht. Ihr Flug sollte um 13.30 Uhr ab München starten. Nach den Reiseunterlagen mussten sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden. Die gewählte Zugverbindung hätte sie planmäßig erst um 11.28 Uhr am Flughafen ankommen lassen.
Aufgrund einer Streckensperrung wegen Personen im Gleis verspätete sich der Zug jedoch erheblich. Als das Ehepaar den Flughafen erreichte, war der Gepäckschalter bereits geschlossen. Da der Reiseveranstalter kurzfristig keinen Ersatzflug anbieten konnte, buchten die Kläger selbst einen Flug nach Hurghada für 567 Euro und verlangten zusätzlich die Erstattung von Taxikosten sowie Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.
Ohne Erfolg: Nach Auffassung des AG lag kein Reisemangel vor. Die Richter betonten, dass die gewählte Verbindung bereits im Normalfall keine ausreichende Zeitreserve geboten habe, um den Check-in-Schalter sicher zwei Stunden vor Abflug zu erreichen. Maßgeblich sei nicht die Ankunft am Bahnhof des Flughafens, sondern rechtzeitig am Abfertigungsschalter.
Zudem müssten Reisende typische Verzögerungen im Bahnverkehr bei ihrer Planung berücksichtigen. Gerade im Großraum München seien Verspätungen und Betriebsstörungen im Schienenverkehr allgemein bekannt. Die Reisenden hätten eine Verbindung gewählt, bei der bereits geringfügige Verspätungen ausgereicht hätten, um den rechtzeitigen Check-in zu gefährden.
Das AG München wies die Klage daher vollständig ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht München, Urteil vom 17.09.2026, 112 C 11815/26, nicht rechtskräftig