13.10.2025
Änderung im SEPA-Verfahren: Kontoinhaber bei Zahlungen ans Finanzamt korrekt anzugeben
Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es spätestens seit 09.10.2025 notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, könnten Zahlungen automatisch verarbeitet werden, teilt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern mit.
Diese Empfängerüberprüfung, die auch als Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird, solle die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern.
Bei Überweisungen an das jeweils zuständige Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern seien folgende Kontoinhaber anzugeben: das Finanzamt Neubrandenburg, das Finanzamt Waren, das Finanzamt Rostock, das Finanzamt Wismar, das Finanzamt Ribnitz-Damgarten, das Finanzamt Stralsund, das Finanzamt Greifswald, das Finanzamt Güstrow, das Finanzamt Hagenow sowie das Finanzamt Schwerin.
Für im Ausland lebende Steuerpflichtige, die aus Deutschland eine Rente beziehen und im Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland – RiA) besteuert werden, sei als Kontoinhaber das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) anzugeben.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 02.10.2025