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10.10.2025

Bundespolizei: Soll "zeitgemäße" Befugnisse bekommen

Neue Gefahrenlagen brauchen neuen Befugnisse, so die Bundesregierung. Deswegen hat sie eine Änderung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Dieses seit 1994 fast unveränderte Gesetz, das die Aufgaben und die Rechtsstellung der Bundespolizei regelt, soll umfassend modernisiert werden.

Die Bundespolizisten sollen mit zeitgemäßen Befugnissen ausgestattet werden, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen. So soll die Bundespolizei in Zukunft Drohnen als Sensorträger, zur Detektion und zur Abwehr von Drohnen, von denen Gefahren ausgehen, einsetzen dürfen. Sie soll befugt sein zur präventiven Telekommunikationsüberwachung (einschließlich der Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten erlassen können. Auch sollen Bundespolizisten verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich durchführen dürfen sowie gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellen, bei Gericht Abschiebehaft beantragen dürfen.

Um die Bundespolizei vor der Unterwanderung durch Extremisten zu schützen, soll außerdem eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Personen eingeführt werden, die dort neu eingestellt werden.

Bundesregierung, PM vom 08.10.2025