09.10.2025
E-Scooter-Regeln: Sollen verschärft werden
Mehr Schutz und Sicherheit im Straßenverkehr: Dafür hat die Bundesregierung die Regelungen für E-Scooter angepasst. Künftig sollen E-Scooter beispielsweise verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Hintergrund ist, dass es immer mehr Unfälle mit E-Scootern gibt.
Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen sind vorgesehen. Die neuen technischen Regelungen sollen erst ab dem Jahr 2027 für Neufahrzeuge gelten. Ältere Fahrzeuge, die noch nicht die neuen Anforderungen erfüllen, können laut Regierung weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist bis 2027 soll es den Herstellern ermöglichen, die Produktion ihrer Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anzupassen.
Darüber hinaus würden die Regeln für E-Roller an den Radverkehr angepasst. So sollen Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen.
E-Scooter würden oft auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abgestellt, was zu Behinderungen führen kann. Deshalb schärfe die Bundesregierung auch hier nach: Städte und Gemeinden bekämen mehr Befugnisse, sie sollen in Zukunft selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen können. Grundsätzlich könnten Fahrräder und E-Scooter weiterhin auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden.
Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen will die Regierung an das für den Radverkehr angleichen – und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöhen. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von fünf auf 25 Euro.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung-Novelle werde jetzt im Bundesrat behandelt. Nach dem Willen der Bundesregierung soll sie noch bis zum Ende des Jahres verkündet werden. Für die Anpassungen gebe es dann eine Übergangsfrist von einem Jahr.
Bundesregierung, PM vom 08.10.2025