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09.10.2025

Einbürgerung: Soll wieder an Integration anknüpfen

Die Einbürgerung soll wieder klar an eine nachhaltige Integration knüpfen. Der Bundestag hat nun das Gesetz der Bundesregierung beschlossen, das die Voraussetzungen für eine Einbürgerung entsprechend anpasst

Geplant ist eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. So soll künftig die Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt entfallen.

Bereits mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 sei die reguläre Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt worden, erläutert die Bundesregierung. Zusätzlich habe die Reform eine Einbürgerung nach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ermöglicht. Diese Möglichkeit entfalle nun.

Zukünftig gelte für alle Antragstellenden eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren – vorausgesetzt, die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen würden erfüllt. Dazu zählten unter anderem auskömmliche Deutschkenntnisse oder eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.

Bundesregierung, PM vom 08.10.2025