09.10.2025
Medizinal-Cannabis: Vorschriften werden verschärft
Das Bundeskabinett will einem möglichen Missbrauch von Cannabis-Arzneimitteln entgegenwirken. Es hat mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes strengere Regelungen beschlossen.
Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sei der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum seien die Verordnungen von Medizinal-Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen um lediglich neun Prozent gestiegen. Diese ungleichen Zahlen lassen die Regierung vermuten, dass die steigenden Importe vor allem auf mehr Selbstzahler mit Privatrezepten zurückgehen. Zudem gebe es auf dem Markt mehr telemedizinische Plattformen, über die Medizinal-Cannabis ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bezogen werden könne.
Um einen möglichen Missbrauch einzudämmen und die Patientensicherheit zu stärken, hat das Kabinett nun den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Er sieht strengere Regeln zur Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vor.
Danach soll Cannabis künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden dürfen. Reine Videosprechstunden sollen zur Erstverschreibung nicht ausreichen. Bei Folgeverschreibungen muss es innerhalb von vier Quartalen mindestens einen Vor-Ort-Kontakt beziehungsweise Hausbesuch geben. Mit Blick auf Sucht- und Gesundheitsrisiken soll Medizinal-Cannabis außerdem nur noch nach persönlicher Beratung in der Apotheke erhältlich sein. Der Versandhandel mit Medizinal-Cannabis-Blüten zu medizinischen Zwecken soll verboten werden.
Bundesregierung, PM vom 08.10.2025